Rohrsanierung & Kanalsanierung

Nach neuesten Untersuchungen muss man davon ausgehen, dass 40-60 % der erdverlegten Abwasserrohre schadhaft sind.

Der größte Anteil der Schäden befindet sich im Verbindungsbereich der Rohre. Muffenversätze, Scherbenbildung, Korrosion und Wurzeleinwuchs haben zur Folge, dass wertvolles Trinkwasser eindringt und dadurch verloren geht. Zusätzlich werden die Kläranlagen unnötig belastet und Ihre Betriebskosten steigen deutlich.

Austretendes Schmutzwasser führt zu einer Verseuchung des Erdreiches und des Grundwassers. Jeder, der diesen Umstand billigend in Kauf nimmt, macht sich strafbar. Außerdem sind gemäß § 60, 61 Wasserhaushaltsgesetz Abwasserleitungen so zu errichten und zu betreiben, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden.

Es ist vorgegeben, dass Abwasserleitungen nur nach den allgemeinen Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden dürfen. Der Zustand der Abwasserleitung ist durch den Betreiber zu überwachen und in Wasserschutzgebieten nach der – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SÜW VO Abw vom 17.10.2013 je nach Funktion und Errichtungszeitpunkt bis zum 31.12.2015 bzw. 31.12.2020 auf Dichtigkeit zu überprüfen.

Darüber hinaus nimmt die finanzielle Belastung von Haus- und Grundstücksbesitzern durch stark ansteigende Anzahl der Verstopfungen, die durch Fließhindernisse verursacht werden, ständig zu.

Lange gab es nur die Möglichkeit, die defekte Leitung konventionell durch ausgraben zu erneuern. Dadurch entstehen hohe Kosten und erhebliche Belastungen durch Lärm, Staub und Sperrung von Wegen und Straßen.
Das muss nicht sein! Wir bieten Ihnen die Möglichkeit durch zahlreiche, aufeinander abgestimmte Verfahren die Kosten stark zu senken. Die Belastung der Bewohner durch langwierige Baustellen entfällt ganz und das Rohrsystem ist in kürzester Zeit wieder benutzbar.